CDU und SPD gilt in der Kommunalwahl die rote Karte!

Durch Änderungen der Kommunalverfassung wollen die beiden (ehemaligen) Volksparteien die durch die freie Wahl erreichten Kommunalmandate für kleine Fraktionen oder für Einzelbewerber herabsetzen, in dem sie sich durch ein undemokratisches Auszählverfahren für die Ausschussbesetzung in den Räten und Kreistagen einen Vorteil für ihre eigenen Fraktionen verschaffen wollen. Das müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern, also unseren Wählerinnen und Wählern, im Wahlkampf klar machen. Bei der CDU liegt diese Machart im Blut, sie wollte schon mal unter Christian Wulf das englische Mehrheitswahlrecht in Niedersachsen einführen.

Das soll wohl bei der CDU wieder der nächste Schritt sein. Bei der SPD liegt das wohl an ihren Wahlprognosen und purer Angst. Abgeordnete sind aber nicht weniger wert, als die von CDU und SPD, und sie sind nicht verantwortlich für die Angstpsychosen der SPD.

Ganz schlimm ist, dass die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindebund und Städtetag) diese Rechtsänderung wollen. Angeblich lassen sich deren Meinung bei den Ausschussberatungen mit einigen Einzelmitgliedern bei einer Beschlussfassung „schlecht Mehrheiten darstellen“. 

Das ist ein unglaublicher Vorgang!

Die Verbände, die eigentlich die Kommunen in ihrer Arbeit unterstützen sollen, stellen sich gegen die vom Wahlvolk gewünschte Arbeit der Gewählten. So etwas haben sie schon mal versucht, als die FDP in Niedersachsen im Landtag die Kreisausschüsse und die Verwaltungsausschüsse für alle Kreistags- und Ratsmitglieder bei deren Beratungen zugänglich machte. 

Von den Verbänden ist das keine gute Unterstützung der Kommunalpolitik! Vielleicht sollte man die Mitgliedschaft der Städte und Gemeinden in den Verbänden mal in Frage stellen.  Für die FDP heißt das Vorhaben der CDU und SPD jedenfalls Attacke! 

Jürgen Timm
Mitglied der FDP Kreistagsfraktion